Das Persönliche Budget eröffnet neue Handlungsspielräume für alle Beteiligte. Im Unterschied zu den üblichen Verfahren der Rehabilitation und Teilhabe verändern sich die Zahlungswege und Rechtsverhätnisse zwischen den Beteiligten geändert.
Menschen mit Behinderung werden zu "Kunden", die (Dienst-)Leistungen nachfragen und bei mehreren Anbieter unter marktwirtschaftlichen Aspekten eine Auswahl treffen können. Allerdings ist das Verfahren, mit dem ein Persönliches Budget beantragt wird, vielschichtig. An die Entscheidung ist der Antragsteller mindestens 6 Monate und längstens zwei Jahre gebunden.
Unabhängiger Budgetunterstützung und Budgetberatung (Budgetassistenz) kommt in diesem Zusammenhang eine große Bedeutung zu.